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Allgemeine Geschäftsbedingungen der atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG

Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber als Anbieter einer Gruppenreise an dessen Reisegäste und atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG, die Bestandteile dieser Reise erbringt oder erbringen lässt.

Begriffsabgrenzung Reiseveranstalter
Dem Reisegast gegenüber, also dem Teilnehmer einer vom Auftraggeber angebotenen Gruppenreise,
ist der Auftraggeber Reiseveranstalter im Sinne des § 651 BGB. 
Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber nicht gewerblich als Reiseveranstalter tätigt ist und von Vereinen, Verbänden, kirchlichen Institutionen oder Gruppen spezieller Interessenten mit der Vorbereitung der Reise beauftragt worden ist.

Auftragserteilung
Der Auftrag zur Festbuchung kann telefonisch oder auf schriftlichem Wege per Brief, Fax oder eMail erfolgen.  Nachdem die Reservierungswünsche des Auftraggebers  bestätigt wurden, erhält der Auftraggeber eine Buchungsbestätigung über Umfang und Zeitpunkt der von atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. oder deren Erfüllungsgehilfen zu erbringenden Leistungen und  der dafür reservierten Kapazitäten.  Der Buchungsauftrag gilt als bestätigt, wenn der Buchungsbestätigung nicht unverzüglich nach ihrem Eingang vom Auftraggeber widersprochen wird.

Leistungspflicht atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG
atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG ist der unmittelbar zur Erbringung der vereinbarten Leistungen verpflichtete Vertragspartner des Auftraggebers und hat die Leistungen in der Weise zu erbringen oder erbringen zu lassen, dass dem Auftraggeber der mit der Leistungsbestellung angestrebte Nutzen mangelfrei verschafft wird.
atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG darf mit der Erbringung der einzelnen Leistungen ihrerseits Erfüllungsgehilfen beauftragen.

Leistungsumfang
Der Umfang der von atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweils letzten, an den Auftraggeber gerichtetes Angebot. Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist der Auftraggeber verpflichtet, die reservierten und bestätigten Leistungen mit dem angebotenen und telefonisch oder schriftlich vereinbarten Leistungsumfang zu vergleichen und  atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG bei Abweichungen unverzüglich zu informieren.
Leistungen, die im Angebot als Zusatzleistung ausgewiesen sind, z.B. Reiseleitung , Stadtführung, kostenlose oder kostenpflichtige Besuche und Besichtigungen, Abendveranstaltungen o.ä. reserviert atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.
Der von atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG zu berechnende Preis ergibt sich aus dem jeweils letzten an den Auftraggeber  gerichteten Angebot und eventuell weiterer, schriftlich übermittelter Ergänzungen oder Änderungen bei nachträglich eingebrachten Veränderungen im Leistungsumfang.

Leistungsänderungen
Vom angebotenen und bestätigten Leistungsumfang darf atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG
nur aufgrund eines Umstandes abweichen, den atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt hat. Die Abweichung darf jedoch nicht so erheblich sein, dass sie den Gesamtcharakter der Reise verändert. atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG hat jedoch das Recht, einzelne Hotels durch gleich-oder höherwertigere zu ersetzen, Fähr- und Fluggesell-schaften  oder Schiffe und Fluggerät zu wechseln oder Streckenführungen zu ändern. Über etwaige Veränderungen muss atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG den Auftraggeber unverzüglich informieren.

Leistungsstörungen
Können einzelne Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden, haben sich atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. oder deren Erfüllungsgehilfen so weit wie möglich zu bemühen, um dem Auftraggeber den mit der Leistungsbestellung angestrebten Nutzen zu verschaffen.
Der Auftraggeber ist seinerseits verpflichtet,  Mängel oder Leistungsstörungen unmittelbar den geeigneten Stellen oder Verantwortlichen anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.  Darüber hinaus hat der Auftraggeber atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG so schnell wie möglich über den Mangel oder die Leistungsstörung zu informieren.

Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 100 € je Gruppe zu bezahlen. Der Restbetrag ist bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig.  Reiseunterlagen werden versandt, wenn der vollständige Reisepreis auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingegangen ist.  Bei unvollständiger Bezahlung oder Rückbuchung von Zahlungen behalten wir uns das Recht vor, die Leistung ggf. vor Ort zu verweigern. 

Rücktritt durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber ist verpflichtet,  atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG über den Anmeldestand der Reise auf dem Laufenden zu halten und ab fünf Monaten vor Reisebeginn einmal monatlich die Teilnehmerzahl aufzugeben. atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG wird dann in Absprache mit dem Auftraggeber die reservierten Kapazitäten frühzeitig reduzieren, um unnötige Stornokosten zu vermeiden bzw. die Kapazitäten aufzustocken.
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Reiseantritt durch schriftliche Erklärung die Reservierung stornieren. Die Abmeldung ist wirksam mit dem Tag des Eingangs bei atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG.
Mit Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn wird die Anzahlung als Buchungsgebühr einbehalten.
Ab 45 Tage vor Reisebeginn hat atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG einen Anspruch auf pauschalierter Rücktrittsgebühren pro Person, gestaffelt nach Eingang der Abmeldung in Tagen vor Reisebeginn:

45-31 Tage
25% vom Reisepreis
29-15 Tage 
50% vom Reisepreis
14-4   Tage
75% vom Reisepreis
4 - 2   Tage 
90% vom Reisepreis
Bei Nichterscheinen zum Reiseantritt
100% vom Reisepreis

Bei Unterschreiten der im Angebot genannten Mindestteilnehmerzahl erfolgt eine Neukalkulation mit angepasstem Preis. Für ausfallende Teilnehmer kann der Auftraggeber bis zum Reisebeginn Ersatzpersonen benennen.  Durch die Namensänderung eventuell anfallende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Haftung
atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Wenn der Auftraggeber auf die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise verzichtet, erfolgt keine Rückerstattung. Die Haftung ist in jedem Fall auf den einfachen Reisepreis begrenzt, soweit atlantik reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Haftung in Fällen Höherer Gewalt
Bei See- und Flugreisen können Leistungsstörungen eintreten,  die weder von atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG noch von deren beauftragten Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht und zu vertreten sind (Fälle Höherer Gewalt).  In diesen Fällen haftet atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG nicht für die Leistungsstörung oder Folgen daraus über das Haftungsmaß der beteiligten Luft- oder Seeverkehrsgesellschaften hinaus.

Rücktritt durch atlantic reisen
atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG kann von dem erteilten Auftrag zurücktreten und / oder bereits getätigte Reservierungen stornieren, wenn bis Reisebeginn keine Bezah-lung des Auftraggebers auf dem Bankkonto der atlantic reisen Karl Geuther GmbH & Co. KG eingegangen ist oder keine Rückmeldungen zu den Anmeldeständen erfolgt sind und davon ausgegangen werden muss, dass es die Reise nicht durchgeführt wird.

Haftung für Schäden durch Dritte
atlantic reisen haftet nicht für Schäden oder Leistungsstörungen, die von den beteiligten Leistungsträgern zu verantworten sind. Dies gilt insbesondere für Personen- oder Sach-schäden und Leistungsstörungen, die bei der Beförderung mit einem Luft- oder Seefahrzeug oder während des Aufenthaltes in einem Hotel auftreten können. In diesen Fällen gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger und die sich daraus ergebenden Haftungen der Leistungsträger.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht deren gesamte Unwirksamkeit zur Folge.


Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bremen.